Wir haben hunderte von Betrieben untersucht und Gespräche mit CEOs, HR-Verantwortlichen, Betriebsräten und Mitarbeitenden geführt. Das Ergebnis ist klar zu erkennen:
Nie wieder zuviel für ungenutze Benefits bezahlen.
Im täglichen Wettstreit um die besten Kräfte ist es wichtig, sich als Arbeitgeber in der Rolle des "Kümmerers" zu positionieren.
Falsch ist es deshalb, wahllos irgendwelche "Goodies" zu verteilen. Tankgutscheine, Obstkörbe und der berüchtigte Tischkicker sind leider immer noch an der Tagesordnung der Gedankenlosigkeit. Benefits sind Ausdruck einer gelebten Unternehmenskultur und sollen dem Mitarbeitenden die Wertschätzung des Unternehmens ausdrücken. Der Arbeitgeber muss zum "Möglichmacher" von Zusatzleistungen werden, zu denen der Mitarbeitende als Einzelperson keinen oder nur sehr schwer Zugang erhält.
Aktuell sind die Bereiche Gesundheit und Inflationsausgleich Themen, die in den Belegschaften ganz hohe Stellenwerte erzielen.
Vertragslaufzeit mindestens 2 Kalenderjahre für den Bereich Gesundheit.
alle Preise zzgl. gesetzl. MWSt. und der einmaligen Investion in das "Starterset", bestehend aus:
Internetseiten, Kurz-Video mit dem CEO, Academy-Zugang, Monitoring
“Es ist einfach großartig, alle aktuellen Benefits aus einer Hand zu bekommen. Komplettes Monitoring und rechtssichere Vereinbarungen gehören dazu.
Und das alles zu einem festen Preis!”
Das Industrie-Versorgungswerk ist eine Gemeinschaft aus drei starken, gleichberechtigten Partnern mit einem sehr großen, über die Jahre vertrauensvoll gewachsenem Netzwerk an Spezialisten. In der objektiven Beratung von Betrieben an der Schnittstelle zum Mitarbeitenden liegt unsere Kernkompetenz seit nunmehr 40 Jahren. Uns vertrauen Kleinbetriebe genauso wie Großunternehmen mit vielen tausend Mitarbeitenden. Durch unsere Unabhängigkeit von Produktanbietern gelingt eine optimale Passgenauigkeit an die Anforderungen des Mandanten.
Machen Sie gleich das Benefit-Clearing. Das dauert keine fünf Minuten und Sie erhalten kostenfrei eine Beurteilung wie Ihre bestehenden Benefits in den Rahmenvertrag integriert werden können. Es verpflichtet zu nichts. Denn erst nach einer ausführ-lichen Information wissen Sie doch am besten, ob Sie uns brauchen.








